Bildtext: John Elfman (Client Manager)
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Steuerinformationen
Nachfolgend finden Sie die relevantesten Fragen und Antworten rund um das Thema Steuern
Wie werden meine Investitionen bei Lysa besteuert?
Als in Deutschland steuerlich ansässige Person unterliegen Sie der deutschen Einkommensteuerpflicht.
Einnahmen aus Ihren Investitionen mit Lysa müssen als Kapitalerträge versteuert werden. Da die Lysa-Fonds thesaurierend sind (d.h. keine Dividenden ausschütten), werden Sie voraussichtlich zwei steuerrelevante Sachverhalte von Ihren Investitionen mit Lysa haben:
- Gewinne und Verluste aus der Veräußerung / Rückgabe von Fondsanteilen
- Vorabpauschale als pauschal ermittelte Thesaurierung
Wie werden die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung / Rückgabe von Fondsanteilen berechnet?
Wenn eine steuerrelevante Transaktion durchgeführt wird, berechnet Lysa den Gewinn bzw. Verlust einer solchen Transaktion.
Dem Veräußerungserlös werden die Anschaffungskosten gegenübergestellt. Der Saldo wird um die besitzzeitanteilige Vorabpauschale gekürzt.
Bei der Berechnung der Gewinne bzw. Verluste kommt das sogenannte "FIFO (First In - First Out)" Verfahren zur Anwendung. Dies bedeutet, dass Fondseinheiten, die zuerst gekauft wurden, auch als zuerst verkauft betrachtet werden.
Was zählt als eine steuerpflichtige Transaktion?
Alle Transaktionen, die einen Verkauf von Fondsanteilen beinhalten, stellen steuerrelevante Transaktionen dar. Bitte beachten Sie, dass dies zu tragen kommt, wenn Sie bspw. eine Auszahlung von Ihrem Lysa-Konto vornehmen und dafür Fondsanteile verkauft werden müssen oder wenn Sie Ihre Allokation zwischen Aktien und Anleihen ändern und dafür Fondsanteile getauscht werden müssen und wenn Lysa Ihr Portfolio automatisch innerhalb des Ermessensspielraums neu gewichtet und Fondsanteile tauscht.
Zudem wird Lysa die Portfolioverwaltungsgebühr abrechnen, indem Fondsanteile zu dem entsprechenden Wert alle sechs Monate verkauft werden, was ebenfalls zu einer steuerlich relevanten Transaktion führt.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Vorabpauschale wird gemäß der vom Investmentsteuergesetz vorgegebenen Berechnungsformel ermittelt. Diese Formel ist recht komplex, aber sie basiert unter anderem auf einem von der Deutschen Bundesbank jährlich neu ermittelten und vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Basiszins und der jährlichen Wertentwicklung Ihrer Fondsanteile bei Lysa.
Unterliegen meine Investitionen Teilfreistellungsquoten?
Der Lysa Global Equity Broad, der Lysa Emerging Markets Equity Broad und der Lysa Global Small Cap Equity Broad sind allesamt aktienbasierte Fonds, die als Aktienfonds gelten. Das bedeutet, dass die Erträge aus diesen drei Fonds zu 30 % steuerlich begünstigt werden.
Lysa Global Fixed Income ist ein auf Anleihen basierender Fonds und gilt als "Sonstiger Fonds". Dies bedeutet, dass die Erträge aus dem Lysa Global Fixed Income keiner Steuerfreistellung unterliegen.
Wie werden meine Kapitalerträge besteuert (betrifft sowohl Gewinne und Verluste als auch die Vorabpauschale)?
- Einkommensteuer in Höhe von 25% (Abgeltungsteuer)
- Solidaritätszuschlag in Höhe von 5.5% der Einkommensteuer
- gegebenenfalls Kirchensteuer in Höhe von 8-9% der Einkommensteuer, je nach Wohnort und Religionsgemeinschaft. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird im Rahmen der Veranlagung bereits automatisch vom Finanzamt nach § 32d EStG berücksichtigt.
Hieraus ergibt sich ein Gesamtsteuersatz in Höhe von 26,375% zuzüglich der eventuell anfallenden Kirchensteuer (bei 8% KiSt ergibt sich z. B. eine Gesamtbelastung von 27,81%). Verluste aus der Veräußerung von Fondsanteilen können uneingeschränkt mit anderen Gewinnen und Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden und reduzieren in diesem Fall die Steuerbelastung.
Hat eine automatische Neugewichtung oder eine Änderung der Allokation meines Portfolios steuerliche Auswirkungen?
Alle Transaktionen, die zu einem Verkauf von Fondseinheiten führen, gelten als steuerrelevante Transaktion. Dazu gehören auch Verkäufe, die im Rahmen einer Neugewichtung oder einer Änderung der Allokation getätigt werden.
Wird Lysa Steuern einbehalten und steuerrelevante Informationen über meine Anlagen an deutsche Finanzbehörden melden?
Nein. Als ausländisches Finanzinstitut darf Lysa weder Steuern auf Ihre Anlagen einbehalten noch an deutsche Finanzbehörden abführen.
Das bedeutet, dass Sie die steuerrelevanten Transaktionen selbst in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Lysa wird Sie dabei unterstützen, indem wir die Kapitalgewinne und -verluste Ihrer steuerrelevanten Transaktionen sowie die für Sie relevante Vorabpauschale jedes Jahr berechnen.
Diese Berechnungen finden Sie in einer Steuerzusammenfassung (Steuerreport), die Lysa Ihnen im Jahr nach dem relevanten Steuerjahr zur Verfügung stellen wird. Sie finden diesen Steuerreport, wenn Sie sich bei Lysa anmelden. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald Ihr Steuerreport verfügbar ist.
Nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben, erhalten Sie Ihren Steuerbescheid von den deutschen Finanzbehörden und können diesem entnehmen, wie viel Steuern Sie aufgrund Ihrer Anlagen bei Lysa zahlen müssen.
Bitte beachten Sie daher, dass Sie die Steuerzahlung selbst vornehmen müssen und dass kein Steuerabzug an der Quelle erfolgt.
Erhalte ich zu Jahresende eine Steuerbescheinigung?
Lysa wird jährlich eine Steuerzusammenfassung (Steuerreport) mit Berechnungen der Gewinne und Verluste aus Ihren steuerrelevanten Transaktionen und der für Sie relevanten Vorabpauschale erstellen. Dieser Steuerreport dient dazu, Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung zu unterstützen. Sie finden diesen Steuerreport, wenn Sie sich bei Ihrem Lysa-Konto anmelden.
Kann ich bei Lysa einen Freistellungsauftrag einrichten?
Nein, da Lysa weder Steuern einbehalten noch an deutsche Finanzbehörden abführen darf, ist es nicht möglich, einen Freistellungsauftrag bei Lysa einzurichten.
Muss ich in Schweden Steuern abführen?
Nein. Wenn Sie keinen steuerlichen Wohnsitz in Schweden haben, werden Sie keine Steuern in Schweden bezahlen.
Kann ich bei meinen Anlagen mit Lysa den Steuerfreibetrag für Kapitalerträge in Anspruch nehmen?
Ja. Jedoch müssen Sie diesen selbst in Ihrer Steuererklärung angeben, da Sie bei Lysa keinen Freistellungsauftrag einrichten können.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen als allgemeine Auskünfte bereitgestellt werden und nicht als Steuerberatung anzusehen sind. Bedenken Sie immer, dass sich Ihre individuellen Umstände auf Ihre steuerliche Situation auswirken können und dass die Steuervorschriften in Zukunft Änderungen unterliegen können. Wenn Sie Fragen zu Ihrer steuerrechtlichen Situation haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige deutsche Finanzamt.
Investitionen in Wertpapiere und Fonds sind immer mit Risiken verbunden. Eine Anlage kann sowohl im Wert sinken als auch steigen, und es gibt keine Garantie, dass Sie das investierte Kapital zurückerhalten.